Präsidium des DOSB ist zuständig für die Nominierung der Olympiaathleten
Die Zuständigkeit der Nominierung aller Teilnehmer bei den Olympischen Spielen in London 2012 liegt bei dem Präsidium des Deutschen Olympischen Sportbundes. Dieses Gremium entscheidet über die Teilnahme der Sportler/Innen und Athleten/Innen, und auch der Betreuer/Innen. Die jeweiligen Spitzenverbände der einzelnen Olympiasportarten schlagen hierzu dem Präsidium des DOSB die möglichen Olympiaathleten und deren Betreuer vor, worüber dann vom Präsidium entschieden wird. Kein Athlet hat einen Anspruch auf eine Olympianominierung, und das Präsidium des DOSB prüft die Teilnahme eines jeden Athleten nach bestimmten Zulassungsbedingungen und Voraussetzungen.
Allgemeine Voraussetzungen für eine Nominierung der Olympiaathleten
Ein Athlet kann für Olympia 2012 in London nur nominiert werden, wenn er zum einen die „Entry Form – Eligibility Conditions“ des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) unterzeichnet hat, und dazu noch die "Athletenvereinbarung" des DOSB unterzeichnet hat. Als Betreuer kann man nur nominiert werden, wenn man die „Ehren- und Verpflichtungserklärung“ des DOSB unterzeichnet hat.
Sportliche Voraussetzungen für eine Olympianominierung für London 2012
Neben den allgemeinen Nominierungsvoraussetzungen für eine Olympiateilnahme an den Olympischen Spielen 2012 in London spielen natürlich auch sportliche Kriterien eine wichtige Rolle. Grundsätzlich werden vom Internationalen Olympischen Kommitee IOC in Zusammenarbeit mit den Internationalen Verbänden Quotenplätze vorgegeben, für deren Erreichen die Athleten bestimmte sportliche Qualifikationsleistungen erbringen müssen. Außerdem müssen die jeweiligen Leistungen eines Athleten eine "begründete Endkampfchance" in den jeweilgen Wettbewerben möglich machen. Dafür muss von den einzelnen Athleten ein Leistungsnachweis erbracht werden, dessen genaue Kriterien vom Geschäftsbereich Leistungssport des DOSB, den verschiedenen Spitzenverbänden der jeweiligen Sportarten, und von den Aktivensprechern erstellt werden.
Ebenso werden auch die Nominierungskriterien für die Betreuer vom DOSB vorgegeben. Ganz wichtig sind auch einige vom DOSB und der NADA vorgegebene Anti-Doping-Regularien für die nominierten Athleten.
Alle Informationen zu den Nominierungskriterien für die deutschen Olympiaathleten sind beim Deutschen Olympischen Sportbund unter http://www.dosb.de/de/olympia/olympische-spiele/nominierung/ zu finden.
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